OLG Hamm - Beschluss vom 02.03.2004
3 Ss OWi 56/04
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
AG - 22.09.2003,

Vewerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Erkrankung; Begründung der Verfahrensrüge

OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2004 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 56/04

DRsp Nr. 2004/6052

Vewerfungsurteil; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Erkrankung; Begründung der Verfahrensrüge

»Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, der Tatrichter habe den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu Unrecht verworfen.«

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Gegen den Betroffenen ist durch Bußgeldbescheid der Stadt Essen vom 10. Oktober 2002 eine Geldbuße in Höhe von 150,- Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat Dauer verhängt worden, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten hatte.