OLG Stuttgart - Urteil vom 10.09.2015
7 U 78/15
Normen:
VVG § 33 Abs. 1; VVG § 37 Abs. 2; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2016, 41
NZV 2016, 383
NZV 2016, 4
VersR 2015, 1541
r+s 2015, 540
Vorinstanzen:
LG Rottweil, vom 10.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 162/14

Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der VersicherungsprämieAnforderungen an den Nachweis des Zugangs einer Prämienrechnung

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2015 - Aktenzeichen 7 U 78/15

DRsp Nr. 2015/17356

Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie Anforderungen an den Nachweis des Zugangs einer Prämienrechnung

Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie setzt den Nachweis des Zugangs einer entsprechenden Prämienrechnung voraus. Nach Versendung mit einfachem Briefbesteht für den Versicherer insoweit keine Beweisnot und deshalb auch keine Beweiserleichterung.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 10.03.2015 - 3 O 162/14 -

abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.204,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich hieraus seit 08.05.2014 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € zu bezahlen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungsstreitwert: 5.204,32 €

Normenkette:

VVG § 33 Abs. 1; VVG § 37 Abs. 2; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

A.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

B.

Die Berufung der Klägerin hat Erfolg und führt zur antragsmäßen Verurteilung der Beklagten.

I.