I.
Die Berufung des Klägers hat lediglich in geringem Umfang Erfolg, der Anschlussberufung der Beklagten bleibt der Erfolg versagt.
Dem klagenden Verein steht aufgrund der Abtretung nach § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 3 Nr. 1 PflVG ein Anspruch auf Ersatz wegen des von der Versicherungsnehmerin der Beklagten am 24.06.1998 in Leipzig verursachten Schadens in Höhe von DM 6.626,53 an dem Rettungstransportwagen des Rettungszweckverbandes zu.
1. Dieser Anspruch umfasst nach § 249 Satz 2 BGB auch die objektiv erforderlichen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|