Voraussetzungen eines Fahrverbots wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
KG, Beschluss vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 485/04
DRsp Nr. 2006/9394
Voraussetzungen eines Fahrverbots wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Ist der Betroffene in den vergangenen Jahren wiederholt (hier: 11mal) im Straßenverkehr aufgefallen, davon neunmal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, so ist die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung auch dann gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 4 Abs. 2 S. 1 BKatV nicht vorliegen.