KG - Beschluss vom 17.11.2004
3 Ws (B) 485/04
Normen:
StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; StVG § 24 § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 330
VRS 108, 47

Voraussetzungen eines Fahrverbots wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

KG, Beschluss vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 485/04

DRsp Nr. 2006/9394

Voraussetzungen eines Fahrverbots wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Ist der Betroffene in den vergangenen Jahren wiederholt (hier: 11mal) im Straßenverkehr aufgefallen, davon neunmal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, so ist die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung auch dann gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 4 Abs. 2 S. 1 BKatV nicht vorliegen.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; StVG § 24 § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen
NZV 2005, 330
VRS 108, 47