Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des VerbrKrG beim Neuwagenkauf
OLG Köln, Urteil vom 05.12.1994 - Aktenzeichen 12 U 75/94
DRsp Nr. 1996/20117
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des VerbrKrG beim Neuwagenkauf
»1. Für die Benutzungsvergütung nach § 7 Abs. 4VerbrKrG i.V.m. § 3 Abs. 3HWiG ist der übliche Mietzins abzüglich Gewinn- und Gemeinkostenanteilen anzusetzen.2. § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG nennt nur ein Regelbeispiel für die »wirtschaftliche Einheit« als Voraussetzung eines verbundenen Geschäfts; im übrigen hat der Begriff dieselbe Bedeutung wie in der Rechtsprechung zum früheren AbzG.«