I.
1. Das Amtsgericht Kronach hat am 18. Dezember 2002 durch seit dem 27. Januar 2003 rechtskräftiges Urteil gegen den Verurteilten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten erkannt, dem Verurteilten die Fahrerlaubnis entzogen und seinen Führerschein eingezogen; außerdem ist angeordnet worden, dass die Verwaltungsbehörde dem Verurteilten vor Ablauf von einem Jahr sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.
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