KG - Beschluss vom 27.04.2004
5 Ws 176/04
Normen:
StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 162
VRS 107, 174

Vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wegen Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe

KG, Beschluss vom 27.04.2004 - Aktenzeichen 5 Ws 176/04

DRsp Nr. 2005/7159

Vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wegen Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe

Ist der Verurteilte bereits achtmal wegen Verkehrsstraftaten, darunter sechsmal wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden, so stellt die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe für ehemals Suchtmittelabhängige zwar eine neue Tatsache i.S. von § 69a Abs. 7 StGB dar. Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, er sei nunmehr charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen
NZV 2005, 162
VRS 107, 174