Vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wegen Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
KG, Beschluss vom 27.04.2004 - Aktenzeichen 5 Ws 176/04
DRsp Nr. 2005/7159
Vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wegen Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
Ist der Verurteilte bereits achtmal wegen Verkehrsstraftaten, darunter sechsmal wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden, so stellt die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe für ehemals Suchtmittelabhängige zwar eine neue Tatsache i.S. von § 69a Abs. 7StGB dar. Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, er sei nunmehr charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.