LG Würzburg - Urteil vom 15.04.2004
11 H O 2116/03
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
GRUR-RR 2005, 139
NZV 2004, 524

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Autohauses mit Unfallabwicklung

LG Würzburg, Urteil vom 15.04.2004 - Aktenzeichen 11 H O 2116/03

DRsp Nr. 2006/10787

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Autohauses mit "Unfallabwicklung"

»Wirbt ein Autohaus in einer Zeitungsannonce mit Aussagen wie u.a. "Unfallabwicklung" für den hauseigenen Service und/oder erbringt eine so angekündigte Unfallabwicklung, so ist dies als Vorsprung durch versprochenen Rechtsbruch zu werten und unlauter i.S. des § 1 UWG.

Normenkette:

UWG § 1 ;
Fundstellen
GRUR-RR 2005, 139
NZV 2004, 524