OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.02.2004
Ss (B) 3/04 (12/04)
Normen:
OWiG § 19 § 66 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
VRS 106, 389

Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlender Angabe einzelner Tatzeiten; Ahndung des Fütterns von Tauben

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.02.2004 - Aktenzeichen Ss (B) 3/04 (12/04)

DRsp Nr. 2006/10556

Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlender Angabe einzelner Tatzeiten; Ahndung des Fütterns von Tauben

1. Das Füttern von Tauben über einen längeren Zeitraum an derselben Örtlichkeit ist eine Tat im Sinne natürlicher Handlungseinheit. 2. Dass in einem Bußgeldbescheid die einzelnen Tatzeiten nicht angegeben sind, ist in diesem Fall unschädlich.

Normenkette:

OWiG § 19 § 66 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen
VRS 106, 389