OLG Karlsruhe - Beschluss vom 29.06.2020
12 W 5/20
Normen:
VVG § 203; GVG § 172; GVG § 174;
Fundstellen:
VersR 2020, 1439
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 12.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 275/18

Zulässigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit zum Schutze von Geschäftsgeheimnissen in einem Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten KrankenversicherungUmfang des GeheimnisschutzesVoraussetzungen des Wiederauflebens der Zustellungsvollmacht des Verteidigers nach Mandatsniederlegung und Wiederaufnahme des Mandats

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2020 - Aktenzeichen 12 W 5/20

DRsp Nr. 2020/10267

Zulässigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit zum Schutze von Geschäftsgeheimnissen in einem Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung Umfang des Geheimnisschutzes Voraussetzungen des Wiederauflebens der Zustellungsvollmacht des Verteidigers nach Mandatsniederlegung und Wiederaufnahme des Mandats

1. Im Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung kann zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Krankenversicherers die Öffentlichkeit ausgeschlossen und die Geheimhaltung von Unterlagen über die technischen Berechnungsgrundlagen angeordnet werden (Anschluss BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15; Fortführung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2020 - 12 W 24/19).2. Zu der Frage, welche Unterlagen und Informationen des Krankenversicherers vom Geheimnisschutz umfasst sind.3. Dem Geheimnisschutz steht es nicht entgegen, dass Unterlagen oder Informationen bereits einem beschränkten Personenkreis bekannt wurden; anders ist es aber, wenn diese durch den Versicherer selbst bereits einem weiten Personenkreis bekannt gegeben wurden.

Tenor

1.

Auf die sofortigen Beschwerden der Klägerin und der Klägervertreterin Rechtsanwältin K wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 12.11.2019 - 11 O 275/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

2. 3.