I.
Das Amtsgericht Siegen hat mit Beschluss vom 11. November 2003 gegen den Betroffenen "wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 3, 69 a StVZO, § 24 StVG " eine Geldbuße von 125,- EURO festgesetzt. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Amtsgericht Siegen auf den von dem Betroffenen mit seinem rechtzeitigen Einspruch angegriffenen Bußgeldbescheid Bezug genommen.
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