I.
Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, darauf zu achten, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Die Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagten) sind zehn Mazda-Vertragshändler im Raum H.. Sie warben am 8. Mai 2004 in der H. Allgemeinen Zeitung für zwei Mazda-Fahrzeuge mit einer näher beschriebenen Ausstattung. Über der jeweiligen Abbildung des Autos ist blickfangmäßig der Preis "ab EUR 14.300" bzw. "ab EUR 21.750" hervorgehoben. Unter dem jeweiligen Preis befindet sich in kleinerer Druckschrift ein Zusatz "zzgl. Metallic-Lackierung und Überführung".
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