I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz nach Gebrauchtwagenkauf.
Die Beklagte bot im Internet einen Mercedes-Benz SL 230 Pagode, EZ: 09/63 zum Verkauf an. In der Beschreibung des Fahrzeuges hieß es u. a. :
"Motor erneuert, seitdem nur 2.000 km ... sammlergepflegt, DM 8.000 an Restaurierung in den letzten 3 Jahren".
Dieses Fahrzeug hatte die Beklagte gemäß Rechnung des Autohauses B. GmbH vom 8. Januar 1999 seinerzeit für 30.000 DM erworben und hieran verschiedene Reparatur und Restaurierungsarbeiten durchführen lassen (z. B. neues Stoffverdeck, Anlasser, neue Reifen, Kurbelwelle , Hauptlager, Pleuellager, Batterie, Wasserpumpe, Bremskraftverstärker).
Durch schriftlichen Kaufvertrag vom 23. Juli 2002 veräußerte die Beklagte dieses Fahrzeug zum Preis von 19.990 EUR an den Kläger unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung mit folgendem handschriftlichen Zusatz unter Ziffer 9. "sonstige Bemerkungen und technische Angaben":
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