OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.01.2004
5 U 396/03
Normen:
DÜG § 1 ; VVG § 61 Alt. 2 ;
Fundstellen:
MDR 2004, 874
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 394/02

Zur grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles beim Umdrehen des Fahrers während der nächtlichen Fahrt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.01.2004 - Aktenzeichen 5 U 396/03

DRsp Nr. 2004/4712

Zur grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles beim Umdrehen des Fahrers während der nächtlichen Fahrt

»Zu den Voraussetzungen einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung, wenn sich der Fahrer bei einer nächtlichen Fahrt plötzlich umdreht.«

Normenkette:

DÜG § 1 ; VVG § 61 Alt. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin unterhielt bei der Beklagten für ein Leasing-Fahrzeug der Marke BMW, amtliches Kennzeichen, dessen Halter ihr Ehemann war, eine Vollkaskoversicherung. Sie nimmt die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit auf Zahlung der Versicherungssumme für einen von ihrem Ehemann verursachten Verkehrsunfall in Anspruch.