KG - Beschluss vom 17.03.2009
3 Ws (B) 100/09
Normen:
BGB § 166 Abs. 2; OWiG § 51 Abs. 1 S. 1; BerlVVG § 5; VwZG § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten in Berlin, vom 25.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 297 OWi 758/08

Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger; Bevollmächtigung und Vertretung im Bußgeldverfahren

KG, Beschluss vom 17.03.2009 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 100/09

DRsp Nr. 2009/15461

Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger; Bevollmächtigung und Vertretung im Bußgeldverfahren

An einen Rechtsanwalt, der der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren eine ihm vom Betroffenen erteilte schriftliche Vollmacht vorgelegt hat, die als "Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung " überschrieben ist, sich auf das anhängige Bußgeldverfahren bezieht und der ein Begleitschreiben des Rechtsanwalts beigefügt ist, in dem dieser anzeigt, den Betroffenen anwaltlich zu vertreten, und bittet, jede weitere Korrespondenz ausschließlich über seine Kanzlei zu führen, kann nach § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 5 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG der Bußgeldbescheid wirksam zugestellt werden, da er ein für bestimmte Angelegenheiten im Sinne von § 166 Abs. 2 BGB bestellter Vertreter des Betroffenen ist.

Tenor:

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 25. November 2008 wird verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten seiner Rechtsbeschwerde zu tragen.

Normenkette:

BGB § 166 Abs. 2; OWiG § 51 Abs. 1 S. 1; BerlVVG § 5; VwZG § 7 Abs. 1 S. 1;

Gründe: