Antrag auf Einstellung des Bußgeldverfahrens: Abstandsmessung mit ProViDa

...

- Bußgeldstelle -

. (Anschrift)

Az. ...

In dem Bußgeldverfahren

gegen ...

beantrage

ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen,

     das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. §  46 Abs.  1 OWiG i.V.m. §  170 Abs.  2 StPO einzustellen.

Begründung:

Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen.

Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 - StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen:

Auf dem Messfilm, der der Ermittlungsakte beilag, sieht man das Fahrzeug des Betroffenen von hinten. Vor ihm befindet sich ein weiteres Fahrzeug, das teilweise vom Betroffenenfahrzeug verdeckt ist. Sofort fällt auf, dass sich die beiden Fahrzeuge mit dem Lauf des Videofilms vergrößern. Das Polizeifahrzeug schloss also auf das Betroffenenfahrzeug auf.