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Straßenverkehrsamt
. (Anschrift)
Az. ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vertrete ....
Eine auf mich lautende Vollmacht liegt an.
Mein Mandant legte mir Ihr Schreiben vom ... vor und teilte mir mit, dass das FAER keine Eintragungen enthalte und alle drei Parkverstöße, die Sie ihm vorhalten, begangen wurden, bevor ihn der erste Bußgeldbescheid erreichte.
Nach einem Urteil des VG
Saarlouis vom 16.12.2011 -
Zum einen lässt sich vorliegend eine Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art nicht aus drei Parkverstößen in einem Jahr herleiten. Zum anderen hat der Bußgeldbescheid, der zeitlich nach dem dritten Parkverstoß erlassen wurde, seine Wirkung erreicht. Danach kam es zu keinem weiteren Parkverstoß mehr. Erst dieser hat meinem Mandanten die Rechtslage klargemacht. Diese hat er seitdem beachtet.
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