Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Zeichen 283

...

- Bußgeldstelle -

. (Anschrift)

Az. ...

In dem Bußgeldverfahren

gegen ...

beantrage

ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn

gem. §  46 Abs.  1 OWiG i.V.m. §  170 Abs.  2 StPO einzustellen.

Begründung:

Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen.

Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung der/des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 - StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: