An die
- Bußgeldbehörde -
... (Anschrift)
Az.: .
In dem
Bußgeldverfahren
gegen .
wegen Ordnungswidrigkeit
beantrage
ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten,
das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen,
und führe zur
Begründung
wie folgt aus:
1. Nach Aktenlage bieten die
bisherigen Ermittlungen keinen genügenden Anlass, dass hinsichtlich meines
Mandanten aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ein hinreichender Tatverdacht
anzunehmen ist. Ein solcher liegt nur dann vor, wenn die nach Maßgabe des
Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass eine
Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültiger
Beweisaufnahme wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304; OLG Nürnberg, Beschl. v.
30.08.2010 - 1 Ws 464/10, NJW 2010, 3793; Meyer-Goßner,
§
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