4. Lenk- und Ruhezeiten

Autor: Urbanik

Bedeutung

Im gewerblichen Güterverkehr und bei der Personenbeförderung gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von der Polizei und insbesondere vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) überwacht. Dabei sind das EG-Kontrollgerät bzw. der Fahrtenschreiber von besonderer Bedeutung, denn dadurch können die Ereignisse der letzten Tage nachvollzogen werden. Die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten dienen der Verkehrssicherheit und der Harmonisierung des internationalen Wettbewerbs.

Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich muss zwischen Lenkzeiten und den Arbeitszeiten eines Kraftfahrers differenziert werden. Es sind jeweils andere Regelungskomplexe betroffen, die durch verschiedene Normen geregelt werden. Gesetzliche Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten finden sich in VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) 2020/1054, VO (EU) Nr. 165/2014, VO (EU) Nr. 799/2016, im AETR, im Fahrpersonalgesetz, in der Fahrpersonalverordnung, im Arbeitszeitgesetz und im Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG).

Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, der VO (EU) 2020/1054 und der VO (EU) Nr. 165/2014 fallen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t. In Deutschland gelten Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t.

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