Autor: Sitter |
Der Verteidiger beantragt erstmalig in der Hauptverhandlung, den überraschenderweise ausgebliebenen Betroffenen zu entbinden.
Der Antrag kann auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden. Es darf allerdings noch nicht zur Sache verhandelt worden sein (KG, VRR 2007, 116; OLG Brandenburg, zfs 2004,
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