LG Stuttgart - Urteil vom 29.07.1976 (18 O 257/75)
Hinweis: Die hier beurteilte Situation erinnert an den bei der Kfz-Schaden-Regulierung geläufigen Fall, in dem der Betroffene seinen durch Unfall beschädigten Wagen nicht zur Reparatur in eine Fachwerkstatt bringt [...]