OLG Hamburg - Urteil vom 06.10.1981 (7 U 105/80)
Nach neuerer, nicht näher begründeter Rechtsprechung des BGH [ES Kfz-Schaden C-2/15] sollen solche Bemessungsmethoden, die von den Reparaturkosten als bestimmender Bezugsgröße ausgehen (so zum Beispiel auch die vom [...]