AG Bersenbrück - Urteil vom 18.11.1982 (4 C 588/82) - DRsp Nr. 1994/15444
AG Bersenbrück, Urteil vom 18.11.1982 - Aktenzeichen 4 C 588/82
DRsp Nr. 1994/15444
Wird der versicherte Fahrzeutyp nicht mehr hergestellt, ist "Neupreis" i.S. des § 13 Abs. 4bAKB auch dann der Anschaffungspreis eines gleichartigen Typs gleicher Ausführung, wenn der versicherte Fahrzeugtyp im Neuwagenhandel noch als "altes Modell" - mit Preisnachlässen - verkauft wird.