AG Freiburg - 04.11.1982 (3 C 391/82)
Der Kl. kann seine Gebühren und Auslagen gemäß § 249 BGB erstattet verlangen, denn insoweit ist ihm ein adäquat-kausaler Schaden entstanden. Die Berufstätigkeit eines Anwalts ist eine besondere geldwerte Leistung. Es [...]