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LAG Bremen - Urteil vom 11.12.1984 (4 Sa 170/84)

LAG Bremen - Urteil vom 11.12.1984 (4 Sa 170/84)

'Nach nunmehr ständiger Rechtspr. des BAG (vgl. BAG AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [hier: VI (604) 149c]) haftet ein ArbNehmer bei gefahrgeneigter Arbeit nur noch für die Schäden, die er vorsätzlich [...]
LAG Berlin - Urteil vom 22.10.1984 (12 Sa 66/84)

Abmahnung: Voraussetzungen bei mangelhafter Arbeitsleistung- Fahrlässigkeit

'...Die - häufig vorsätzliche bzw. mindestens grob fahrlässige - Nichtbeachtung von Weisungen steht der vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Verursachung eines Schadens nicht gleich. Denn die Haftung des ArbNehmers bei [...]