LG Berlin - Urteil vom 19.06.1989 (17 S 1/89)
»... Durch sein Verhalten, das mit einer Quickout-Halterung versehene Kassettenradio über Nacht in seinem Pkw zu belassen, hat der Kl. [VersNehmer] den Eintritt des Versicherungsfalls nicht grob fahrlässig [...]