AG Staufen - Urteil vom 24.07.1995 (2 C 75/95) - DRsp Nr. 1996/4055
AG Staufen, Urteil vom 24.07.1995 - Aktenzeichen 2 C 75/95
DRsp Nr. 1996/4055
Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug selbst, kann er als Bestandteil seines Schadensersatzanspruchs auch den von dem Gutachter ermittelten werkstattüblichen Aufschlag von 10 % auf Ersatzteile ersetzt verlangen.