FG München - Urteil vom 15.01.1997
4 K 2397/96
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ; KraftStG §§ 8, 12 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1997, 327

FG München - Urteil vom 15.01.1997 (4 K 2397/96) - DRsp Nr. 1998/1545

FG München, Urteil vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 4 K 2397/96

DRsp Nr. 1998/1545

Bei einem von Pkw zu Lkw umgebauten Kfz ist eine rückwirkende Änderung des Kfz-Steuerbescheids nur dann zulässig, wenn die vom Finanzamt geltend gemachten neuen Tatsachen hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes und der Herstellerkonzeption auch rechtserheblich sind. Die Rechtserheblichkeit ist zu verneinen, falls das Fahrzeug vor dem 1.1.94 auf den Steuerpflichtigen als Lkw zugelassen war.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ; KraftStG §§ 8, 12 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1997, 327