AG Erding - 15.01.1997 (2 C 0868/96) - DRsp Nr. 1998/18256
AG Erding, vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 2 C 0868/96
DRsp Nr. 1998/18256
Die sogenannte Bagatellgrenze, nach der die Kosten des Geschädigten für ein eingeholtes Privatgutachten über Verkehrsunfallschäden bei einem Schaden unter 1000 DM nicht zu erstatten sind, muß wegen eingetretener Preissteigerungen auf 1400 DM erhöht werden.