AG Hamburg-Harburg - 07.01.1997 (641 C 623/95) - DRsp Nr. 1998/18273
AG Hamburg-Harburg, vom 07.01.1997 - Aktenzeichen 641 C 623/95
DRsp Nr. 1998/18273
Ein Auffahrunfall zweier Fahrzeuge mit einer Differenzgeschwindigkeit von etwa 5 km/h ist vergleichbar mit der Belastung bei einer Vollbremsung aus einer Rückwärtsfahrt; bei einer derart geringen Belastung ist unabhängig von der Sitzposition des Opfers und der Vorhersehbarkeit des Unfalls eine nicht nur unerhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten.