AG Hamburg-Harburg vom 07.01.1997
641 C 623/95
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1997, 1417

AG Hamburg-Harburg - 07.01.1997 (641 C 623/95) - DRsp Nr. 1998/18273

AG Hamburg-Harburg, vom 07.01.1997 - Aktenzeichen 641 C 623/95

DRsp Nr. 1998/18273

Ein Auffahrunfall zweier Fahrzeuge mit einer Differenzgeschwindigkeit von etwa 5 km/h ist vergleichbar mit der Belastung bei einer Vollbremsung aus einer Rückwärtsfahrt; bei einer derart geringen Belastung ist unabhängig von der Sitzposition des Opfers und der Vorhersehbarkeit des Unfalls eine nicht nur unerhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
VersR 1997, 1417