AG Schwabach - Urteil vom 24.02.1997
Cs 701 Js 73902/94 a und b
Normen:
StGB §§ 222, 230 ;
Fundstellen:
DAR 1997, 326

AG Schwabach - Urteil vom 24.02.1997 (Cs 701 Js 73902/94 a und b) - DRsp Nr. 1998/1537

AG Schwabach, Urteil vom 24.02.1997 - Aktenzeichen Cs 701 Js 73902/94 a und b

DRsp Nr. 1998/1537

Kein Fahrlässigkeitsvorwurf gegenüber dem Rennleiter und dem Leiter der Streckensicherung, wenn sich diese an die Bestimmungen der Sportbehörden halten, darüber hinaus unter Berücksichtigung ihrer subjektiven Fähigkeiten richtig gehandelt haben und es sich um einen nicht ohne weiteres vorhersehbaren Rennunfallverlauf handelt.

Normenkette:

StGB §§ 222, 230 ;
Fundstellen
DAR 1997, 326