LG Deggendorf - 06.02.1997 (1 O 28/96) - DRsp Nr. 1998/1475
LG Deggendorf, vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 1 O 28/96
DRsp Nr. 1998/1475
1. Zulassungsfähig ist ein Fahrzeug, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge vorliegt.2. Voraussetzung für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ist, daß ein Kfz-Brief vorlegt, in dem ein amtlich anerkannter Sachverständiger bescheinigt, daß das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht.3. Erschleicht der Versicherungsnehmer die Zulassung durch gefälschte Daten im Kfz-Brief seiner Harley-Davidson (Eigenbau), ist der Versicherer zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt.