LG Deggendorf vom 06.02.1997
1 O 28/96
Normen:
VVG § 22 ; BGB § 123 ; StVZO §§ 20, 21 ;
Fundstellen:
SP 1997, 371

LG Deggendorf - 06.02.1997 (1 O 28/96) - DRsp Nr. 1998/1475

LG Deggendorf, vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 1 O 28/96

DRsp Nr. 1998/1475

1. Zulassungsfähig ist ein Fahrzeug, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge vorliegt. 2. Voraussetzung für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ist, daß ein Kfz-Brief vorlegt, in dem ein amtlich anerkannter Sachverständiger bescheinigt, daß das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht. 3. Erschleicht der Versicherungsnehmer die Zulassung durch gefälschte Daten im Kfz-Brief seiner Harley-Davidson (Eigenbau), ist der Versicherer zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt.

Normenkette:

VVG § 22 ; BGB § 123 ; StVZO §§ 20, 21 ;
Fundstellen
SP 1997, 371