Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Fußgänger auf einem Supermarktplatz
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.1997 - Aktenzeichen 13 O 58/95
DRsp Nr. 1998/18171
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Fußgänger auf einem Supermarktplatz
Der Fahrer eines Lkw haftet zu 2/3 einem Fußgänger für einen Schaden, den dieser dadurch erleidet, daß er auf dem Parkplatzgelände eines Einkaufscenters bei plötzlich einsetzendem starken Regen mit gesenktem und zwischen den Schultern eingezogenen Kopf zu seinem auf dem Parkplatz stehenden Pkw rennt und dabei nicht auf den Lkw achtet, der den Parkplatz trotz einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h mit einer Geschwindigkeit von 35 bis 39 km/h befährt.