Die Parteien streiten um Arbeitsvergütung.
Der Kläger ist aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages der Parteien vom 28.12.1992 bei der beklagten Sparkasse seit 01.01.1993 Sparkassenangestellter.
Nach §
In § 6 des Arbeitsvertrages ist folgende Nebenabrede vereinbart:
"Zur Grundvergütung können Sie entsprechend gültiger Provisionsgrundsätze der N. Sparkasse einen Dazuverdienst erhalten."
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|