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LG Coburg - Urteil vom 06.11.2002 (11 O 320/02)

Haftungsverteilung bei Spurwechsel eines Inline-Skaters auf einem zugleich von Radfahrern benutzten Weg; Schmerzensgeld für die Verursachung...

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.592,97 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.5.2002 zu bezahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte [...]
LG Coburg - Urteil vom 29.07.2002 (11 O 320/02)

Unfallverursachung durch Verstoß eines Inlineskaters gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot im Strassenverkehr; Erhebliches Mitverschulden...

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.592,97 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.5.2002 zu bezahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte [...]