LG Köln - Urteil vom 24.04.2002 (26 S 358/01)
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Kammer folgt den zutreffenden und nach Maßgabe der Berufungsbegründung kaum ergänzungsbedürftigen Gründen der [...]