OLG Rostock - Urteil vom 02.06.2003 (3 U 166/02)
II. Die zulässige Berufung ist begründet. Die zulässige Klage hat keinen Erfolg, sodass das Versäumnisurteil des Landgerichts aufzuheben und die Klage abzuweisen ist. Der Klägerin steht gegen die Beklagten kein [...]