VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 02.09.2014 (10 S 1302/14)
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juni 2014 - 5 K 1143/14 - wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf [...]