6/10.5 Wertermittlungsklage

Autor: Klose

6/10.5.1 Der Wertermittlungsanspruch

Selbständiger Anspruch auf Wertermittlung

Der Anspruch auf Ermittlung des Werts der Nachlassgegenstände ist von dem Auskunftsanspruch (siehe dazu Teil 6/10.4) zu unterscheiden. Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Verpflichtung, den Wert des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände zu ermitteln, meist also schätzen zu lassen. Der Wertermittlungsanspruch soll den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. Er umfasst damit die Vorlage sämtlicher Unterlagen, die für die konkrete Wertberechnung des tatsächlich vorhandenen oder fiktiven Nachlasses erforderlich sind. Ist es dem Pflichtteilsberechtigten nicht möglich, anhand der Unterlagen den Wert des Nachlassgegenstands zu ermitteln, steht ihm ein Anspruch auf Erstellung eines Wertgutachtens durch einen unparteiischen Sachverständigen zu.

Hinweis

Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht vermischt werden.

Regelungszweck

Zweck des Wertermittlungsanspruchs ist es, den Pflichtteilsberechtigten in den Stand zu versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch im Einzelfall berechnen und dann klageweise geltend machen zu können (OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.09.1993 - 15 W 59/93, NJW-RR 1994, 9; //, Erbrecht, 3. Aufl. 2014, § Rdnr. 30 m.w.N.).