7/4.4 Umfang des Nachlasses - Auskunftsregeln

Autoren: Gottwald/Schuller

Ermittlung des Nachlasses

Für die Erben ist es auch bei ihrer Stellung als Miterben von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erhalten. Das ist zunächst wichtig für die Frage, ob sie die Erbschaft behalten wollen und welche Risiken möglicherweise auf sie im Zusammenhang mit der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zukommen können. Dazu wollen die (Mit-)Erben die einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenstände auch in Besitz nehmen, sie verwalten und die daran bestehende Gemeinschaft irgendwann auseinander setzen.

Nicht nur für die Inbesitznahme, sondern gerade auch für die Auseinandersetzung des Nachlasses ist es wichtig, den Bestand und den Umfang des Nachlasses zu kennen.

Problem: tatsächlicher und fiktiver Bestand

Die Schwierigkeiten sind größer, weil im Regelfall zwei Arten von Nachlassbeständen festzustellen sind:

der tatsächliche (reale) Nachlassbestand in der Hand der Gesamthandsgemeinschaft und

der fiktive Nachlassbestand, der (zusätzlich) diejenigen Vermögenspositionen zu berücksichtigen hat, die dem Nachlass bereits vor Eintritt des Erbfalls entzogen wurden, z.B. durch Schenkungen, Ausstattungen und dergleichen.

Einholung von Auskünften im Außenverhältnis

Deshalb müssen die Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, wie die Erben den Umfang des Nachlasses feststellen können, z.B. durch: