8/13.5 Ausgewählte Problemfälle

Autor: Arndt

Im Folgenden wird anhand ausgewählter Beispielsfälle auf mögliche Steuerfallen und deren Vermeidung in Form von Gestaltungsvorschlägen hingewiesen.

8/13.5.1 Beispielsfall 1: Teilungsanordnung bezüglich der Anteile

8/13.5.1.1 Sachverhalt

Beispiel

An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 100.000 Euro (Bargründung im Jahr 2000) sind A und B zu je 50 % beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag ist weder eine Einziehungs- noch eine Abtretungsklausel vorgesehen. Der Gesellschafter B hat jedoch testamentarisch seine Ehefrau und seinen Sohn als Erben zu je 1/2 eingesetzt. Gleichzeitig enthält das Testament eine Teilungsanordnung dahin gehend, dass der Sohn sämtliche GmbH-Anteile erhalten soll und dafür seiner Mutter eine Abfindung in Höhe des nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelten (anteiligen) gemeinen Werts der Anteile (hier: 2.500.000 Euro) zu zahlen hat. Der Wert des Verwaltungsvermögens in diesem Anteil beträgt 700.000 Euro.

Gesellschafter B verstirbt im Januar 2017 und hinterlässt als Erben zu gleichen Teilen seine Ehefrau und seinen Sohn. Die Erbauseinandersetzung findet noch im Jahr 2017 statt.