8/13.1 Erbfall und Erbauseinandersetzung bei GmbH-Anteilen im Steuerrecht - Einführung

Autor: Arndt

Steuern bei GmbH-Anteilen

Zu einem besonders beratungsintensiven Bereich gehört die steuerliche Behandlung des Erbfalls und der Erbauseinandersetzung bei Anteilen an einer GmbH. Denn in vielen Fällen tritt neben die Belastung mit Erbschaftsteuer eine weitere Belastung mit Einkommensteuer, wenn Anteile an einer GmbH Gegenstand der Erbauseinandersetzung zwischen mehreren Miterben sind. Diese einkommensteuerliche Belastung ist zurückzuführen auf die mit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 05.07.1990 (GrS 2/89, BStBl II, 837) geänderte Rechtsprechung zur einkommensteuerlichen Behandlung der Erbauseinandersetzung.

Einkommensteuer

Die einkommensteuerlichen Folgen der Erbauseinandersetzung im Zusammenhang mit GmbH-Anteilen haben in der Vergangenheit aufgrund der Änderungen des § 17 EStG eine besondere Bedeutung erlangt.

Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001

Zunächst wurde mit Wirkung ab 01.01.1999 die Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG von mehr als 25 % auf mindestens 10 % abgesenkt.

Steuersenkungsgesetz

In einem nächsten Schritt wurde dann - parallel zur Einführung des Halbeinkünfteverfahrens - erneut die Wesentlichkeitsgrenze für Anteile an einer inländischen GmbH auf nur noch 1 % weiter abgesenkt. Für die erstmalige Anwendung der neuen Beteiligungsgrenze von 1 % kam es nach § 52 Abs. 34a auf das Wirtschaftsjahr der GmbH an, deren Anteile veräußert werden, und auf die erstmalige Anwendung des neuen (§ Abs. , ) an.