Die Beschwerde ist unbegründet.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach §
Für grundsätzlich bedeutsam und klärungsbedürftig hält die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) allein die Frage, ob im Anwendungsbereich des Fördergebietsgesetzes (
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