I.
Die 1998 im Alter von 78 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind ihre beiden Töchter.
Es liegt ein von der Erblasserin eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Schriftstück vor, das die Überschrift "Testament" trägt und folgenden Wortlaut hat:
Ich verfüge hiermit, Meine Tochter... (Beteiligte zu 1) soll Allein-Erbe sein. Sollte meiner Tochter den Erbfall nicht erleben, so soll meine Enkelin Erbin werden. Dies ist mein überlegter Wille.
16. Okt. 1991
Auf der Grundlage dieses Testaments beantragte die Beteiligte zu 1 die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Der Erbschein wurde am 27.3.1998 vom Nachlassgericht antragsgemäß erteilt.
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