Der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Nachlassgericht - vom 8.12.2014 wird aufgehoben.
2.Das Amtsgericht Ingolstadt - Nachlassgericht - wird angewiesen, den Erbschein vom 22.03.2013 einzuziehen.
I.
Der Erblasser, der am 10.6.2012 verstorben ist, war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus der Ehe ging der Beteiligte zu 2 hervor. Die Beteiligten zu 3, 4 und 5 sind die Kinder des Erblassers aus erster Ehe. Der Beteiligte zu 3 ist am 27.7.2014 verstorben.
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