Amtsgericht
Nachlassgericht (1)
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Nachlasssache ...
Am ... ist mein Großvater ..., zuletzt wohnhaft in ..., verstorben.
Ich bin gesetzliche Erbin (2) meines Großvaters geworden, da sein einziger Sohn bereits im Jahre 1980 verstorben ist. Die Erbschaft nach meinem Großvater habe ich nie annehmen wollen. Ich ging irrtümlich davon aus, zur Annahme der Erbschaft bedürfe es einer ausdrücklichen Erklärung. Mir war nicht bekannt, dass die Erbschaft dem Erben ohne sein Zutun anfällt, wenn nicht ausgeschlagen wird. Nicht bekannt war mir, dass die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden muss.
Ich erkläre (3) hiermit die Anfechtung des Ablaufs der Ausschlagungsfrist (4) und schlage die Erbschaft aus jedem Berufungsgrunde aus. (5)
Ort, Datum
________________________
Unterschrift
_____________________________
notarielle Unterschriftsbeglaubigung
Erläuterungen:
(1) Die Anfechtung ist nach § 1955 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären und kann zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, § 1945 BGB.
(2) Anfechtungsberechtigt ist der Erbe oder sein Gesamtrechtsnachfolger.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|