Anfechtung einer Erbschaftsannahme

Amtsgericht

Nachlassgericht (1)

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

Nachlasssache ...

Am ... ist mein Großvater ..., zuletzt wohnhaft in ..., verstorben.

Ich bin gesetzliche Erbin (2) meines Großvaters geworden, da sein einziger Sohn bereits im Jahre 1980 verstorben ist. Die Erbschaft nach meinem Großvater habe ich nie annehmen wollen. Ich ging irrtümlich davon aus, zur Annahme der Erbschaft bedürfe es einer ausdrücklichen Erklärung. Mir war nicht bekannt, dass die Erbschaft dem Erben ohne sein Zutun anfällt, wenn nicht ausgeschlagen wird. Nicht bekannt war mir, dass die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden muss.

Ich erkläre (3) hiermit die Anfechtung des Ablaufs der Ausschlagungsfrist (4) und schlage die Erbschaft aus jedem Berufungsgrunde aus. (5)

Ort, Datum

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Unterschrift

 

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notarielle Unterschriftsbeglaubigung

 

Erläuterungen:

(1) Die Anfechtung ist nach § 1955 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären und kann zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, §  1945 BGB.

(2) Anfechtungsberechtigt ist der Erbe oder sein Gesamtrechtsnachfolger.