Anfechtung wegen Täuschung

Amtsgericht

Nachlassgericht (1)

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

Nachlasssache ...

Am ... ist mein Vater ..., geboren am ... in ..., zuletzt wohnhaft in ..., verstorben. Seit mehreren Jahren lebe ich in den USA und habe keinen Kontakt zu meinem Vater. Neben mir hinterließ er als gesetzliche Erben noch seine Ehefrau ..., geborene ....

Bei der Beerdigung wurde mir von der Ehefrau des Erblassers mitgeteilt, dass der Nachlass völlig überschuldet sei. Aufgrund dessen schlug ich am ... dem Nachlassgericht gegenüber die Erbschaft aus.

Vor einigen Tagen, (2) am ..., habe ich nun erfahren, dass der Nachlass meines Vaters neben vier schuldenfreien Mehrfamilienhäusern in bester Wohnlage in München aus einem Wertpapierdepot im Wert von ... Euro besteht.

Ich erkläre daher die

Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft (3)

wegen arglistiger Täuschung. (4)

Ort, Datum

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Unterschrift

 

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notarielle Unterschriftsbeglaubigung

 

Erläuterungen:

(1) Die Anfechtung der Annahme bedarf nach § 1955 BGB einer bestimmten Form.

(2) Nach § 1954 Abs. 1 BGB kann die Anfechtung nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit Kenntnis des Anfechtungsgrunds. In den Fällen des § 1954 Abs. 3 BGB beträgt die Frist sechs Monate.