Erb- und Pflichtteilverzichtsvertrag

Vor mir, ..., Notar in ...,

erschienen in meinen Amtsräumen in ...

1. die Erblasserin E ... und

2. ihre Tochter T (1) ...,

alle ausgewiesen durch Personalausweis.

Der Notar überzeugte sich durch Unterhaltung mit den Erschienenen von deren Geschäftsfähigkeit. Zweifel hieran ergaben sich nicht.

Die Erschienenen erklären:

Durch frühere Verfügungen von Todes wegen sind wir nicht daran gehindert, einen Erbvertrag zu schließen. Vorsorglich widerrufe ich, die Erschienene zu 1, alle sonstigen Verfügungen von Todes wegen. Wir errichten folgenden

 

Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag: (2)

I. Erbvertrag (Erklärungen der Erschienenen zu 1.)

Meine Erben sind zu je 1/3 meine Abkömmlinge T, K1 und K2.

Meine Tochter T bestimme ich zur Vorerbin. Zum Nacherben bestimme ich ihre Abkömmlinge, ersatzweise zu gleichen Teilen meine Abkömmlinge K1 und K2. Der Nacherbfall tritt mit dem Tode der Vorerbin ein. Das Nacherbenanwartschaftsrecht ist nicht vererblich.

Wenn meine Tochter T als Erbin oder Vorerbin - gleich aus welchem Grunde - wegfällt, also z.B. auch durch Tod vor der Erblasserin, benenne ich zu Ersatzerben: K1 und K2.

Für die Verwaltung des Erbteils meiner Tochter T ordne ich Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung auf die Lebzeit meiner Tochter T an.

Zum Testamentsvollstrecker benenne ich ... Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Testamentsvollstrecker verwaltet die Miterbenanteile von T an meinem Nachlass.