Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Ahrensburg vom 28.06.2010 geändert und das Amtsgericht angewiesen, der Beteiligten einen Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin nach dem am ... in E, Kreis .../Ostpreußen geborenen und am ... in ... verstorbenen Z... ausweist.
Gerichtskosten I. und II. Instanz werden nicht erhoben. Kostenerstattung findet nicht statt.
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